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   LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14   

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https://dejure.org/2014,14706
LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14 (https://dejure.org/2014,14706)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.06.2014 - 27 O 56/14 (https://dejure.org/2014,14706)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 27 O 56/14 (https://dejure.org/2014,14706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rabüro.de

    Erkennbar private Lebensvorgänge gehören auch bei Prominenten zur geschützten Privatsphären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fotografierte Passantin verklagt Künstler auf Schmerzensgeld

  • archive.org (Pressebericht, 08.12.2014)

    Das Ende der künstlerischen Straßenfotografie?

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.10.2014)

    Fotografie: Boom, gelöscht, verschwunden

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Straßenfotografie - eine rechtlich heikle Kunst

  • taz.de (Pressebericht, 27.03.2015)

    Persönlichkeitsrecht versus Kunstfreiheit: Nicht immer vorteilhaft

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist Streetfotografie noch zulässig? Rechtliche Risiken und Rechtsfolgen

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.01.2015)

    Berliner Ostkreuz-Fotograf Espen Eichhöfer: Heimlich fotografierte Passantin verklagt Künstler auf Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2014, 729
  • afp 2015, 177
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Hierbei handelt es sich um eine echte, vom Geschädigten darzulegende und zu beweisende Anspruchsvoraussetzung und nicht lediglich um einen im Rahmen des § 254 BGB bedeutsamen, die Ersatzpflicht beschränkenden und damit in die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers fallenden Umstand (BGH Urteil vom 27. Juli 2010 - VI ZR 261/09, zitiert nach juris, Rdnr. 19).

    Ob eine Ergänzung des ursprünglichen Auftrags vorliegt oder ein neuer Auftrag erteilt wurde, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen BGH AfP 2010, 469, juris Rdz. 16 ff. m. w. Nachw.).

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Die Übersendung einer Rechnung, auch wenn sie eine Zahlungsfrist enthält, ist keine Mahnung (BGH NJW 2008, 50).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Lässt sich freilich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden (BVerfG, 1 BvR 1783/05 v. 13.06.2007, juris Rdz. 79 f.).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Abgebildete bereit und in der Lage gewesen wäre, die Abbildung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr zu gestatten; denn der Zahlungsanspruch fingiert nicht eine Zustimmung des Betroffenen, er stellt vielmehr den Ausgleich für einen rechtswidrigen Eingriff in eine dem Betroffenen ausschließlich zugewiesene Dispositionsbefugnis dar (BGH, Urteil vom 20.03.2012, VI ZR 123/11, juris Rdz. 23 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Denn es würde eine erhebliche Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellen, wenn jeder, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, sich in der Öffentlichkeit nicht unbefangen bewegen könnte, weil er auch bei privaten Gelegenheiten jederzeit widerspruchslos fotografiert und mit solchen Fotos zum Gegenstand einer Berichterstattung gemacht werden dürfte (BGH v. 17.2.2009, VI ZR 75/08, juris Rn. 13).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch im geltend gemachten Umfang ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH v. 26.5.2009, VI ZR 174/98, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
    Die Privatsphäre umfasst sowohl in räumlicher als auch in thematischer Hinsicht den Bereich, zu dem andere grundsätzlich nur Zugang haben, soweit er ihnen gestattet wird (vgl. BGH v. 20.12.2011, VI ZR 261/10, juris Rn. 16).
  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00

    Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht

  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
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